Energielabel für Heizungen
Ab dem 26. September 2015 gilt die EU-Regelung zur Verbrauchskennzeichnung von Wärmeerzeugern, Warmwasserbereitern, -speichern und Verbundanlagen. Verbraucher profitieren von dieser neuen Informationspflicht.
Ab diesem Stichtag werden verschiedene Gerätetypen in Effizienzklassen unterteilt und auf einer Skala von A+++ bis G entsprechend farbig in Form eines Energielabels abgebildet. Dieses Energielabel ähnelt den bereits bekannten Kennzeichen für Haushaltsgeräte, Weiße Ware oder Glühbirnen. Für den interessierten Käufer wird es damit einfacher, augenscheinlich zu vergleichen und zusätzlich die Energieeffizienz als wichtiges Entscheidungskriterium für den Kauf mit einzubeziehen. Gleichzeitig wird dadurch für die Hersteller ein Anreiz geschaffen, die Entwicklung besonders effizienter Geräte voran zu treiben und auch bei der Vermarktung stärker auf energieeffiziente Geräte zu setzen.